Buchungsabwicklung & Abrechnung

  • Ich habe eine Doppelbuchung. Was nun?

    Sie haben Ihre Unterkunft versehentlich doppelt belegt, also überbucht?

    Laut Reiserecht sind Sie verpflichtet für Ihren Gast eine gleich- oder höherwertige Alternativunterkunft zur Verfügung zu stellen. Informieren Sie Ihren Gast schnellstmöglich über die Überbuchung und eventuelle Umbuchungsmöglichkeiten. Vielleicht ist Ihr Gast in Bezug auf die Anreise/Reisedauer flexibel oder er ist mit einer anderen, gleich- bzw. höherwertigen Unterkunft einverstanden. Mehrkosten für Alternativunterkünfte sind laut Reiserecht von Ihnen zu tragen. Überbuchungen können durch eine konsequente Kalenderpflege vermieden werden.


    Anschließend informieren Sie uns bitte über die Vereinbarung, die Sie mit dem Gast getroffen haben. Falls Sie zu keiner Lösung gekommen sind, melden Sie sich in jedem Falle bei uns per E-Mail unter service@lohospo.de oder rufen Sie uns unter 0761/154331-50 an. Wir teilen dem jeweiligen Portal die Überbuchung mit.

  • Mein Gast ist nicht angereist. Was nun?

    Sollte Ihr Gast einmal nicht anreisen (ein sogenannter No-Show) bitten wir Sie, uns dies innerhalb von 48 h nach geplanter Anreise schriftlich an service@lohospo.de mitzuteilen. Antworten Sie bitte nicht direkt auf die E-Mail mit der Sie die Buchungsbestätigung erhalten haben. Wir veranlassen dann die Stornierung im Reservierungssystem bzw. beim Portal. Bitte teilen Sie uns außerdem mit, ob die Buchung kostenfrei oder kostenpflichtig storniert werden darf. Abschließend erhalten Sie eine Stornobestätigung für diese Buchung.


    Bitte halten Sie diese Frist von 48 h unbedingt ein, spätere Meldungen von Nichtanreisen können je nach Portal nicht immer berücksichtigt werden und die Provision wird dann berechnet.


    Bei Nichtanreisen können Sie dem Gast Stornogebühren in Rechnung stellen, sollte keine erneute Belegung möglich sein. Erfolgt die Bezahlung des Reisepreises direkt beim Portal, erhalten Sie die Stornogebühren über Lohospo (dann abzgl. Provision). Bitte denken Sie hier daran, uns Bescheid zu geben, ob Sie den Zeitraum wiederbelegen konnten oder nicht.


  • Wie kann ich Kontakt zu meinem Gast aufnehmen?

    Die Kontaktdaten Ihres Gastes finden Sie auf Ihrer Buchungsbestätigung.

    Wir empfehlen Ihnen nach der Buchung Kontakt mit Ihrem Gast aufzunehmen, um Details zur Zahlungsabwicklung sowie zur Anreisezeit und Schlüsselübergabe zu besprechen.


    Beispiel:




    Eine kleine Ausnahme gilt für Buchungen über das Portal Booking.com und Airbnb.


    Bei Booking.com-und AirbnbBuchungen wird die E-Mail-Adresse des Gastes verschlüsselt auf der Buchungsbestätigung ausgelesen. Schreiben Sie an diese verschlüsselte E-Mail-Adresse. Die Mail wird an den Gast weitergeleitet. Wichtig: versenden Sie keine Anhänge an die verschlüsselte E-Mail-Adresse. Diese werden nicht übermittelt.




  • Was tun, wenn mein Gast direkt bei mir stornieren oder umbuchen möchte?

    Ihr Gast teilt Ihnen mit, dass er die Buchung stornieren möchte? Schreiben Sie eine E-Mail an den Gast, in der Sie darauf hinweisen, dass er seine Buchung über ein Portal getätigt hat und dementsprechend auch dort stornieren muss. Sobald der Gast dies getan hat, erhalten Sie eine Stornobestätigung. Erst dann ist die Buchung korrekt storniert.


    Der Termin wird in Ihrem Kalender automatisch wieder freigegeben sobald die Stornierung durchgeführt wurde. Sie können Stornogebühren geltend machen, insofern Sie den Zeitraum nicht erneut belegen konnten.

  • Wie komme ich an meine Stornokosten?
    Leider kommt es hin und wieder zu Stornierungen durch Gäste. Dies ist zwar ärgerlich, in der Reisebranche aber ganz normal. 
    Sie als Gastgeber können guten Gewissens Stornokosten geltend machen, konnten Sie den entsprechenden Zeitraum nicht erneut belegen.

    Die Höhe der Stornokosten richten sich nach den hinterlegten Stornobedingungen, je nachdem wie lange der Zeitraum zwischen Stornierung und Anreisetermin war.
    Senden Sie dem Gast direkt Ihre Rechnung mit den zutreffenden Stornokosten zu. Die Adresse des Gastes finden Sie auf der Buchungs- bzw. Stornobestätigung.

    Ausnahme:  Für Buchungen, die über die Portale airbnb.de, atraveo.de getätigt wurden, wenden Sie sich bitte an uns. 
    Hier werden die Stornokosten direkt vom Portal beim Gast eingefordert.
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  • Meine Gäste sind nicht angereist – wieso wird die Provision berechnet?

     

    Sollten Ihre Gäste einmal nicht anreisen (ein sogenannter No-Show) bitten wir Sie uns dies innerhalb von 24 h schriftlich an service@lohospo.de oder per Fax an 0761/154331-99 mitzuteilen.


    Wir stornieren die Buchung im Reservierungssystem.


    Solange die Buchung noch nicht im Reservierungssystem storniert wurde, ist die Buchung noch aktiv und wird berechnet.


    Erst wenn Sie eine schriftliche Stornierungsbestätigung aus dem Reservierungssystem erhalten haben, ist die Buchung wirklich storniert und erscheint nicht auf der Provisionsrechnung.


    Weiterführende Info finden Sie auch unter https://hilfe.lohospo.de/support/solutions/articles/17000024869-mein-gast-ist-nicht-angereist-was-nun-

  • Warum wird Provision auf Endreinigung, Bettwäsche und Handtücher berechnet?

    Die Endreinigung, Bettwäsche und Handtücher sind Bestandteile des Reisepreises und sollten in Ihren Grundpreis einkalkuliert werden.

    Somit hat der Gast bei Buchung eine bessere Vergleichbarkeit der Angebote und kann sich sicher sein, dass nicht nachträglich weitere Kosten anfallen.

    Tipp: Denken Sie bei der Kalkulation Ihrer Preise daran, dass auch für diese Preisbestandteile Provision anfällt.

  • Warum wird die Buchung schon berechnet obwohl die Gäste noch nicht abgereist sind?

    Grundlage bei der Rechnungsstellung ist immer das Anreisedatum der Gäste. 

    Das heißt, wenn die Buchung über einen Monatswechsel (z.B. Anreise 31.10., Abreise 06.11.) stattfindet, kann es sein, dass Sie bereits eine Rechnung bekommen haben, die Gäste aber noch nicht abgereist sind.

  • Wie erfolgt die Abrechnung?

    Die Abrechnung erfolgt immer zum Anfang des Folgemonats in dem die Anreise der Gäste erfolgt ist. Sie erhalten die Rechnung automatisch per E-Mail.


    Beispiel: Mit der Rechnung mit Rechnungsdatum 01.08. werden alle Anreisen vom 01.07.-31.07. abgerechnet.


    Sollten Sie uns ein Lastschriftmandat erteilt haben, wird der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen von uns eingezogen. Die meisten Gastgeber nutzen diese bequeme Möglichkeit. 
    Sollten Sie kein Lastschriftmandat erteilt haben, bitten wir Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen an uns zu überweisen.


     

  • Wie setzt sich der Überweisungsbetrag bei Inkasso-Buchungen zusammen?

    Bei sogenannten Inkasso-Buchungen bezahlt der Gast den Reisepreis vorab beim Buchungsportal. Dazu zählen die Portale atraveo.de und Airbnb (Stand 01.06.2022). 


    Sie bekommen den gesamten Reisepreis exklusive der Kurtaxe von uns bequem nach Abreise der Gäste überwiesen. Die Gäste werden bei der Buchung darüber informiert, dass eine etwaige Kurtaxe direkt bei Ihnen verpflichtend zu zahlen ist. 

    Die Provision für die Buchung wird auf der Monatsabrechnung erscheinen.

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  • Registrierungspflicht für Ferienwohnungen in Freiburg
    Ab dem 01.01.2022 besteht für alle Ferienwohnungen und Privatzimmer im Einzugsgebiet der Stadt Freiburg i.Br. eine Registrierungspflicht.
    Die Registrierungsnummer muss beim Anbieten und Bewerben des Wohnraums stets angegeben werden, so z.B. auch bei Ihrem Eintrag auf visit.freiburg.de und auf allen anderen Onlineportalen, auf denen Ihre Unterkunft gebucht oder angefragt werden kann. Die Registrierung ist kostenfrei.


    Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.07.2022 Geldbußen anfallen können, wenn Sie die Fremdenbeherbergung nicht rechtzeitig oder unzutreffend registrieren.



    Bitte teilen Sie uns von Lohospo Ihre Registrierungsnummer(n) mit, sobald Sie die Registrierung durchgeführt haben. Wir hinterlegen für Sie die Registrierungsnummer(n) im Reservierungssystem. 


    So registrieren Sie Ihre Ferienwohnung(en) und Privatzimmer:

    Gehen Sie auf: https://www.freiburg.de/pb/-/205332/ferienwohnung-fremdenbeherbergung-registrieren/vbid6008209

    oder auch über Rathaus und Services - Services A-Z - Ferienwohnung registrieren


    Klicken Sie auf Online - Ferienwohnung registrieren

    Dann klicken Sie auf fortfahren. Sie werden dann weitergeleitet zu https://www.service-bw.de/

    Hier entweder mit bereits vorhandenem Benutzerkonto anmelden oder neu registrieren:


    Dann haben Sie die Möglichkeit Ihre Ferienwohnung/Privatzimmer zu registrieren.


    Bei Fragen zur Registrierung wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Stelle bei der Stadt Freiburg (Beratungszentrum Bauen und Energie). Kontakt Beratungszentrum und Energie:



    Darstellung der Registrierungsnummer in Ihrem Unterkunftseintrag:

    Beispiel: visit.freiburg.de
    Ihre Registierungsnummer(n) finden Sie im am Ende des Leistungstextes Ihrer einzelnen Ferienwohnungen oder Zimmer. 

    Hier ein Beispiel: 

    Beispiel: booking.com

    Ihre Registrierungsnummer(n) finden Sie ganz unten in der Rubrik "Kleingedrucktes"



    Beispiel: Holidu.de

    Ihre Registrierungsnummer(n) finden Sie am Ende der Leistungsbeschreibung:


  • Registierungspflicht für Ferienwohnungen in Tübingen
    Seit dem 15.03.2022 besteht für alle Ferienwohnungen bzw. Anbieter von privaten Wohnraum für Fremdenbeherbergung in der Stadt Tübingen eine Registrierungspflicht.
    Die Registrierungsnummer muss beim Anbieten und Bewerben des Wohnraums stets angegeben werden, so z.B. auch bei Ihrem Eintrag auf https://www.tuebingen-info.de/ und auf allen anderen Onlineportalen, auf denen Ihre Unterkunft gebucht oder angefragt werden kann. Die Registrierung ist kostenfrei.


    Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.07.2022 Geldbußen anfallen können, wenn Sie die Fremdenbeherbergung nicht rechtzeitig oder unzutreffend registrieren.


    Ausführliche Infos zur Registrierung finden Sie unter https://www.tuebingen.de/fremdenbeherbergung#/36338


    Bitte teilen Sie uns von Lohospo Ihre Registrierungsnummer(n) mit, sobald Sie die Registrierung durchgeführt haben. Wir hinterlegen für Sie die Registrierungsnummer(n) im Reservierungssystem. 


    So registrieren Sie Ihre Ferienwohnung(en) und Privatzimmer:

    Gehen Sie auf: https://www.tuebingen.de/fremdenbeherbergung#/36341

    Klicken Sie auf "Registrierungsnummer beantragen"



    Dann klicken Sie auf Online-Formular und füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es ab:



    Bei Fragen zur Registrierung wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Stelle bei der Stadt Tübingen